Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1.1.2022

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1. Aufgabe und Ziel

Die Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH ist eine staatlich geförderte Bildungseinrichtung mit der Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heran­zuführen sowie Jugendliche gegebenenfalls auf eine entsprechende Berufsausbildung vorzubereiten.

2. Unterrichtsangebot

Das Unterrichtsangebot umfasst Elementare Musikerziehung, Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzel- und Gruppenunterricht sowie Ensembles. Neben dem regelmäßigen Unterricht werden Projekte und Workshops angeboten sowie Vorspiele und Konzerte durchgeführt. Darüber hinaus kooperiert die Musikschule mit allgemeinbildenden Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.

3. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt mittels Online-Formular unter www.musikschule-hofheim.de und muss bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Erst durch die schriftliche Bestätigung durch die Musikschule kommt ein Unterrichtsvertrag zustande und das Aufnahmeentgelt wird fällig. Die Aufnahme richtet sich nach den freien Unterrichtsplätzen.

4. Unterricht

Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. In den hessischen Schulferien, an beweglichen Ferientagen sowie gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Auf Verschulden der Lehrkraft ausgefallene Stunden werden nachgeholt oder anteilig erstattet. Der Unterricht kann auch ersatzweise durch eine Vertretung der Lehrkraft erteilt werden. Anträge auf Wechsel des Instrumentalfachs oder der Lehrkraft sowie Änderung der Unterrichtsdauer sind nur zum 31. Januar und zum 31. Juli d. J. unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Die Gruppenstärke eines Kurses kann von der Musikschule aus musikalischen oder organisatorischen Gründen geändert werden. Der/Die Zahlungspflichtige wird hierüber spätestens drei Wochen vor Eintritt der Änderung benachrichtigt, um sein/ihr Einverständnis geben zu können. Sollte sich aus der Änderung eine andere Unterrichtsgebühr ergeben, wird die neue Gebühr mit dem auf die Änderung folgenden Rechnungshalbjahr fällig. In diesem Fall besteht für den Zahlungspflichtigen/die Zahlungspflichtige ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf des Rechnungshalbjahres, in der die Änderung bekannt gegeben wird. Wird der Unterricht im neuen Rechnungshalbjahr fortgesetzt, so gilt die neue Gebühr als vereinbart. Für den Fall, dass die Unterrichtserteilung aufgrund höherer Gewalt in den Unterrichtsräumen nicht möglich ist, wird die Erteilung von Musikschulunterricht mittels digitaler Unterrichtsform bzw. Unterricht im Internet als gleichwertiges Surrogat vereinbart.

5. Probezeit

Während der kostenpflichtigen Probezeit von drei Monaten kann der Unterrichtsvertrag jederzeit von beiden Seiten zum Ende eines Monats gelöst werden. Wird der Unterricht nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, so tritt der Schüler/die Schülerin in einen unbefristeten Ausbildungsvertrag ein. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vereinbarten Kündigungsfristen des unbefristeten Ausbildungsvertrags. Für zeitlich begrenzte Angebote entfällt die Probezeit.

6. Kündigung

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung nach der Probezeit ist zum 31. Juli und zum 31. Dezember d. J. unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich. Für zeitlich begrenzte Angebote entfällt die Möglichkeit der Kündigung. Diese enden automatisch ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Eine außerordentliche Kündigung wegen Umzugs (Nachweis) ist mit Frist von einem Monat zum Monatsende möglich, wenn der Kündigungstermin drei Monate vor dem regulären Kündigungstermin liegt. Bei Krankheiten, ärztlich verordneten Kuraufenthalten oder bei Aufenthalt im Ausland entfällt die Zahlung der Unterrichtsgebühr nach der vierten Stunde. Voraussetzung ist die sofortige Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines Nachweises. Abmeldungen bei Lehrkräften sind nicht möglich.

7. Unterrichtsentgelte und Zuschläge

Das Unterrichtsentgelt der Musikschule Hofheim gGmbH richtet sich nach der Entgeltordnung der Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung und kann im Internet unter www.musikschule-hofheim.de eingesehen werden. Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Vertragspartner/Vertragspartnerinnen und zahlungspflichtig sind die Teilnehmer/Teilnehmerinnen, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten/die gesetzlichen Vertreter gemeinsam. Das Unterrichtsentgelt wird als Halbjahresentgelt erhoben und mit der Anmeldebestätigung fällig. Die Berechnung der Teilbeträge erfolgt dabei auf der Basis der monatlich geleisteten Unterrichtsstunden. Bei Eintritt in die Musikschule wird pro Schülerin bzw. Schüler einmalig ein Bearbeitungs- und Aufnahmeentgelt erhoben. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung wird das Bearbeitungs- und Aufnahmeentgelt nicht erstattet. Die monatlichen Teilbeträge sind am 30. jedes Monats fällig. Dem/Der Zahlungspflichtigen wird seitens der Musikschule nachgelassen, den Halbjahresbeitrag in sechs monatlichen Teilbeträgen zu entrichten. Die gewünschte Zahlweise bestimmt der/die Zahlungspflichtige mit seinem/ihrem SEPA-Lastschriftmandat. Der/Die Zahlungspflichtige sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Bei Nichterteilung eines Mandats werden Verwaltungsgebühren erhoben.

Die jeweiligen Entgelte für den Flextarif werden mit dessen Abschluss fällig und sind unmittelbar zu entrichten. Für Workshops werden einmalige Gebühren erhoben. Bei Unterricht im Fach Klavier erhebt die Musikschule einen monatlichen Zuschlag von € 1,- für Klavierstimmung und Instandhaltung. Zur Geschäftsanbahnung erlauben wir uns nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallweise von der ETI experts GmbH, Amsterdamer Straße 133 b, D-50735 Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) einzuholen und diese bei uns zu speichern.

8. Ermäßigungen

Die Musikschule gewährt auf Instrumental- und Gesangsunterricht Geschwister- bzw. Mehrfächerermäßigung. Kinder und Jugendliche mit Hofheim-Pass erhalten auf Anfrage Sozialermäßigung. Ermäßigungen des Unterrichtsentgeltes werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Dabei wird immer nur eine Ermäßigungsart gewährt. Die Inanspruchnahme mehrerer Arten ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass alle Zahlungen über ein Gebührenkonto abgewickelt werden. Die aktuellen Ermäßigungssätze richten sich nach der Entgeltordnung der Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung und können im Internet unter www.musikschule-hofheim.de eingesehen werden.

9. Instrumente

Grundsätzlich muss der Schüler/die Schülerin bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Blas- und Zupfinstrumente können jedoch im Rahmen des Musikschulbestandes gemietet werden. Die Höhe der Mietgebühr richtet sich nach der Entgeltordnung der Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung und kann im Internet unter www.musikschule-hofheim.de eingesehen werden. Die Nutzungsbedingungen sind ebenfalls einsehbar unter www.musikschule-hofheim.de.

10. Änderung der AGB

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Zahlungspflichtigen spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des/der Zahlungspflichtigen gilt als erteilt, wenn er/sie seine/ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.

11. Datenschutz

Der/Die Zahlungspflichtige kennt und anerkennt die Datenschutzerklärung. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird darauf hingewiesen, dass seine/ihre Daten zur Durchführung des Vertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Falls die Musikschule oder der/die Zahlungspflichtige Leistungen von Dritten in Anspruch nimmt, wird die Musikschule an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Teilnehmers/der Teilnehmerin dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann im Ganzen oder in Teilen jederzeit schriftlich widersprochen werden. Dies kann zur Folge haben, dass ein Unterrichtsvertrag nicht zu Stande kommt, bzw. beendet werden muss.

12. Widerrufsrecht

Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Musikschule gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten der Musikschule gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Musikschule Hofheim gGmbH, Hattersheimer Str. 1, 65719 Hofheim, Fax: 06192-9616627, Mail: mail@musikschule-hofheim.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Musikschule insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass der/die Zahlungspflichtige die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Zahlungspflichtigen/die Zahlungspflichtige mit der Absendung seiner/ihrer Widerrufserklärung, für die Musikschule mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des/der Zahlungspflichtigen vollständig erfüllt ist, bevor der/die Zahlungspflichtige sein/ihr Widerrufsrecht ausgeübt hat.

12. Verhalten

Der Schüler/Die Schülerin verpflichtet sich, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft rechtzeitig vorher mitzuteilen. Vom Schüler/Von der Schülerin nicht wahrgenommene Stunden werden nicht zurückerstattet. Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, ungebührliches Verhalten sowie Zahlungssäumigkeit berechtigen die Schulleitung nach einer Verwarnung, den Schüler/die Schülerin vom Unterricht auszuschließen. Die Unterrichtsgebühr muss in diesem Fall bis zum nächsten Monatsende, das auf den Ausschluss folgt, voll getragen werden.

13. Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende Schulen in Hessen anzuwenden. Stellt eine Lehrkraft bei Teilnehmenden eine Krankheit fest, die ein Unterrichten unmöglich macht, kann sie den Unterricht für die Dauer der Krankheit aussetzen.

14. Aufsicht und Haftung

Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. Die Musikschule haftet für Schäden, die den Teilnehmenden und deren aufsichtspflichtigen Begleitpersonen beim Besuch von Veranstaltungen entstehen nur, wenn ihr oder ihren Beauftragten ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

15. Absprachen

Rechtsverbindliche Vereinbarungen und Erklärungen mit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern können von den Lehrkräften für die Musikschule nicht vorgenommen werden. Insbesondere können die Lehrkräfte keine mündlichen Abmeldungen entgegennehmen.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand: Frankfurt am Main; Erfüllungsort: Hofheim am Taunus

17. Gültigkeit

Diese Schulordnung ersetzt die Fassung vom 20. April 2020. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Entgeltordnung, Datenschutzerklärung) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Zahlungspflichtigem/Zahlungspflichtiger und Musikschule sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.