Aktuelle Information


Nun liegt die angekündigte neue Fassung der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ vor, mit Gültigkeit ab kommenden Montag den, 11. Januar 2021 bis zum Sonntag, den 31. Januar 2021. 
Bezüglich des betreffenden § 5 (Bildungsangebote, Ausbildung) gilt der gleiche Status wie bereits unmittelbar vor den Weihnachtsferien. In Summa heißt das, dass die öffentlichen Musikschulen auch im Januar ihr Unterrichtsangebot in präsenter Form unverändert anbieten dürfen. 

Die gesetzgeberische Entscheidung dürfte sowohl mit der Bedeutung musikalischer Förderung und beruflicher Ausbildung in diesem Bereich zusammenhängen, als auch damit, dass in den Musikschulen vor allem Einzelunterricht stattfindet und damit eine Kontaktreduktion gegeben ist. 

Die Musikschule wird aus diesem Grund den regulären Präsenzunterricht unter strenger Einhaltung des Hygienekonzepts zulassen. 

Für den Unterrichtsbetrieb ab dem 11.1.2021 werden folgende weitere Regelungen abgeleitet. Sie sind vorerst befristet bis zum 31.1.2021:

• Einzelunterricht wird als Präsenzunterricht erteilt. Ersatzweise kann digitaler Unterricht erteilt werden, wenn Lehrkräfte und Lernende sich darauf einigen können.

• Gruppenunterrichte ab zwei Teilnehmer*innen werden ab 11.1.2021 in der Regel digital erteilt.

• Der Unterricht in den Kursen der Elementaren Musikerziehung kann digital ersetzt werden.

Veranstaltungen entfallen weiterhin.

Die Verwaltung ist in der Zeit bis zum 31.1.2021 geschlossen und lediglich per E-Mail erreichbar.

Zwecks Absprachen und Umsetzung der Regelungen werden die Lehrkräfte direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, sowohl Schülerinnen und Schüler als auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule bestmöglich zu schützen. 

Eine Regelung für die Zeit nach dem 31.1.2021 kann erst nach der Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 25.1.2021 getroffen werden.

Posted on: 8. Januar 2021, by : sml