Corona-Update (2) November 2021

Wie bereits in den Medien zu vernehmen war, hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung die Warnstufe 1 der zur Zeit geltenden Hessischen Coronaschutzverordnung ausgerufen und somit zum 11. November 2021 weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. 

Eine Verschärfung enthält § 16, der sich auf Veranstaltungen und Kulturbetrieb bezieht. In geschlossenen Räumen ist demnach der Zugang für Personen ohne Impfnachweis oder Genesennachweis nur noch mit einem Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) zulässig. 

Hiervon ausgenommen sind weiterhin Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies nachweisen können.

Posted on: 11. November 2021, by : sml