Corona-Update (3) November 2021

Für unseren Unterricht gelten ab Donnerstag, 25.11.2021, folgende Regeln:

Eine einheitliche Maskenpflicht für alle Lehrenden und Lernenden (ab 1. Klasse) auch an den Sitzplätzen im Unterricht. Die Regelung gilt nicht für Unterricht auf Blasinstrumenten oder in Gesang. Hier muss wieder besonders auf größtmögliche Abstände geachtet werden.

3G für den Unterricht: geimpft, genesen, getestet

Die Lehrkräfte sind angewiesen, die Nachweise für die Einhaltung der 3G-Regeln von den Schülerinnen, Schülern sowie deren Begleitpersonen bei Unterrichtsbeginn zu kontrollieren. Diese Kontrolle ist künftig eine Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Alle, die nicht geimpft oder genesen sind (Nachweis erforderlich!), müssen getestet zum Unterricht erscheinen. Ein Antigen-Selbsttest reicht NICHT aus. Es muss ein gültiger tagesaktueller Nachweis einer zertifizierten Teststelle vorgelegt werden.


Bei Schülerinnen und Schülern der Regelschulen genügt das Testheft, das allerdings regelmäßig vorgezeigt werden muss.

„Wer regelmäßig an den schulischen Testungen teilnimmt bzw. entsprechende Testnachweise von zertifizierten Teststellen vorlegt und in das Testheft eintragen lässt, benötigt keine weiteren Testnachweise mehr. Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept, das einen Test, der zum Beginn des Schultages nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorsieht.“ (Kultusministerium Hessen)


Ein Negativnachweis für nicht schulpflichtige Kinder ist nicht erforderlich (Instrumental- und Elementarunterricht). Ein Negativnachweis für begleitende Eltern ist allerdings Pflicht.


Wir bitten alle, die entsprechenden Nachweise bereit zu halten, da sonst eine Teilnahme am Unterricht nicht gewährleistet werden kann.

Posted on: 25. November 2021, by : sml