FAQ
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Diese Seite wird von uns kontinuierlich erweitert.
Anmeldung und Unterricht
Ich interessiere mich für einen bestimmten Unterricht oder einen Kurs. Wie bekomme ich Informationen über freie Plätze und Unterrichtszeiten?
Bitte gehen Sie zum Menüpunkt Online Registrierung. Dort erfahren Sie für alle Kurse, ob und wenn ja, wieviele Plätze frei sind oder ob eventuell eine Warteliste besteht. Bitte registrieren Sie sich auf jeden Fall, damit wir Sie kontaktieren können, falls ein Platz frei wird. Die Registrierung ist unverbindlich und es entstehen Ihnen keine Kosten. Sie dient lediglich der zügigen Kontaktaufnahme mit Ihnen.
Ich habe mein Kind/mich für Instrumental- bzw. Gesangsunterricht online angemeldet. Was passiert jetzt?
Nachdem Ihre Registrierung bei uns eingegangen ist, stellen wir Ihnen den Kontakt zu einer passenden Lehrkraft her. Mit dieser vereinbaren Sie die Unterrichtszeit. Danach erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Erst ab diesem Zeitpunkt kommt ein Unterrichtsvertrag mit der Musikschule zustande und es besteht Zahlungspflicht.
Wann kann ich mit dem Unterricht beginnen?
Im Instrumental- und Gesangsunterricht können Sie jederzeit beginnen, sofern ein Unterrichtsplatz frei ist. Kurse der Musikalischen Früherziehung oder das Musikkarussell starten in der Regel zum Schuljahresbeginn.
Gibt es auch Wartelisten und wie kann ich mich eintragen?
Bei bestimmten Angeboten, wie z.B. dem Musikkarussell für Instrumente kann es hilfreich sein, wenn Sie sich frühzeitig vormerken. Dies geht ausschließlich über unser Online Registrierungstool. Dort erfahren Sie, ob für Ihren gewählten Kurs eventuell eine Warteliste besteht.
Rechnungen und Unterrichtsgebühren
Wieso ist die Gebühr im Dezember höher als in den anderen Monaten?
Die Musikschule Hofheim garantiert Ihren Kunden 36 Unterrichtsstunden pro Schuljahr. Die Unterrichtsgebühr wird in zwölf monatlich gleichen Teilbeträgen als Abschlagszahlung entrichtet. Pro Abschlagszahlung werden daher drei Unterrichtseinheiten berechnet. Sollte das Rechnungsjahr mehr oder weniger als 36 Unterrichtseinheiten umfassen, werden im letzten Monat des Rechnungsjahres Ihre Abschlagszahlungen mit der Anzahl der tatsächlich gehaltenen Unterrichtseinheiten verrechnet. Daher weist die Rechnung im Dezember in den meisten Fällen einen anderen Betrag aus als in den Vormonaten.
Ich habe gekündigt. Warum ist die Schlussrate höher als in den anderen Monaten?
Bei einer Abmeldung während des Jahres erfolgt die Schlussrechnung im Austrittsmonat. Dann werden Ihre Abschlagszahlungen mit der Anzahl der tatsächlich gehaltenen Unterrichtseinheiten verrechnet. Daher weist die Rechnung im Austrittsmonat in den meisten Fällen einen höheren Betrag aus als in den Vormonaten.
Wann werden ausgefallene Stunden erstattet?
Gutschriften durch Unterrichtsausfall werden mit der letzten Abschlagszahlung verrechnet. Daher weist die Rechnung im Dezember in den meisten Fällen einen anderen Betrag aus als in den Vormonaten.
Muss ich das ganze Schuljahr bezahlen, auch wenn ich erst mittendrin einsteige?
Nein. Bei Eintritt während des Jahres wird die Unterrichtsgebühr anteilig auf Basis der Gebühr für eine Einzelstunde berechnet. Sie bezahlen in jedem Fall nur die gehaltenen Stunden.
Warum war die erste Abbuchung höher als die ausgewiesene Abschlagszahlung?
Da die Abbuchung der Gebühr immer am 1. des Monats im Voraus erfolgt, wird bei Eintritt während eines Monats die fällige Gebühr für den Eintrittsmonat zusammen mit der ersten Abschlagszahlung im folgenden Monat abgebucht. Die erste Abbuchung kann darum höher ausfallen.
Warum ist nicht jede Monatsrate gleich?
Bei einer Ummeldung im Laufe des Schuljahres wird die Anzahl der bisher gehaltenen Unterrichtseinheiten mit den bisher geleisteten Abschlagszahlungen bereits im Änderungsmonat verrechnet. Durch die Ummeldung ändert sich die Höhe der künftigen Abschlagszahlung.
Meine Schlussrechnung weist ein Guthaben aus. Was passiert damit?
Eventuelle Guthaben überweisen wir automatisch auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung.
Welche Gebühren sind in der Rubrik „Sonstiges“ berechnet?
Unter Sonstiges sind Zuschläge berechnet, wie die Aufnahmegebühr, der Selbstzahler- und ggfs. der Erwachsenenzuschlag. Oder die Beträge für Lehrmaterial, das wir für Sie angeschafft haben.
Leihinstrumente
Kann ich zu Beginn ein Instrument leihen?
Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Blas- und Zupfinstrumente können jedoch im Rahmen des Musikschulbestands gemietet werden.
Abmeldung
Zu welchem Datum kann ich mich abmelden?
Eine Abmeldung ist zum 31. Juli und 31. Dezember möglich. Sie kann schriftlich per Mail, Brief oder über das Abmeldeformular auf unserer Webseite erfolgen.
Die Abmeldung muss der Musikschule fristgerecht vier Wochen vor dem Termin vorliegen.
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