SEPA-Lastschriftmandat

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie der Musikschule, fällige Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

Damit Ihre Beiträge immer rechtzeitig bei uns eingehen, erklären Sie sich als Kontoinhaber damit einverstanden, dass die Musikschule Hofheim als Zahlungsempfänger Geld von Ihrem Konto einziehen darf. Wir buchen es zum nächsten Fälligkeitstermin ab – und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

    SEPA-Lastschriftmandat/Unterrichtsgebühr Musikschule Hofheim gGmbH

    Zahlungsempfänger: Musikschule Hofheim gGmbH, Hattersheimer Str. 1, 65719 Hofheim
    Gläubiger-ID der Musikschule: DE11ZZZ00001924639
    Mandatsreferenz: wird nachgereicht.




    Eine Änderung ist frühestens zum 1. des nächsten Monats möglich.

    Für Lastschriftankündigungen beträgt die Pre-Notification-Frist 3 Tage. Die für SEPA-Lastschriften vorgesehene 14-tägige Pre-Notification-Frist wird hierdurch verbindlich gekürzt. Wenn Sie gegen diese Verkürzung schriftlich Widerspruch einlegen, ist keine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Sollte zum Zeitpunkt der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates bereits eine offene Forderung zu dem Kassenzeichen bestehen, wird diese zur Fälligkeit vom angegebenen Girokonto eingezogen. Sofern der Fälligkeitstag in der Vergangenheit liegt, wird Ihr Girokonto in den nächsten Tagen belastet. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung. Eine gesonderte Mitteilung über die Lastschrift erfolgt in diesen Fällen nicht.