Stufenweise Öffnung

in Anlehnung an den „U100-Plan für Hessen“, der festlegt, welche Öffnungsschritte möglich sind, sobald die 100er-lnzidenz an fünf Werktagen in Folge unterschritten ist und somit die sogenannte Bundesnotbremse in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt am übernächsten Tag nicht mehr greift, gilt angehängter Stufenplan der Musikschule Hofheim. Sofern in Landkreisen und kreisfreien Städten die lnzidenz nach Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 oder sobald die lnzidenz fünf Werktage unter 50 liegt, gilt Stufe 2. Bei weiterhin günstigem Verlauf wäre dann ab Dienstag, den 25.5. an der Musikschule Hofheim die Stufe 1 möglich. Die Entscheidung darüber fällt am Donnerstag. 
Vor diesem Hintergrund entfällt bei Außerkrafttreten der Bundesnotbremse außerdem für den Besuch des Präsenzunterrichts in den Musikschulen die allgemeine Pflicht zur Vorlage einer negativen Corona-Testbescheinigung. Stattdessen gibt es dem „U100-Plan für Hessen“ folgend nur noch eine generelle Vorlageempfehlung.

Stufenkonzept der Musikschule Hofheim zur schrittweisen Öffnung

Posted on: 19. Mai 2021, by : sml