Unterricht aktuell

Ab sofort bekommen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig Schnelltests zur Verfügung gestellt Lehrkräfte, die Präsenzunterricht erteilen, verpflichten sich entsprechende Selbsttests durchzuführen und gewährleisten damit, dass sie ihren Schülerinnen und Schülern ausschließlich negativ getestet begegnen. Das gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, vergleichbar den Regelungen an Allgemeinbildenden Schulen. Auch von dieser Seite ist die Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzunterricht ein negativer Test.
Wir halten es für sinnvoll, wenn wir Ihnen die Entscheidung überlassen, auf welchem Wege dies für Sie am einfachsten zu bewerkstelligen ist. Wie Sie wissen, sind Tests in der Allgemeinbildenden Schule, in Testzentren, Apotheken, aber auch solche, die Sie zuhause durchführen, aussagekräftig.

Auf der Basis unseres vertrauensvollen Verhältnisses genügt uns eine Selbstverpflichtung Ihrerseits, die Sie uns bitte bis Sonntag, den 2.5.2021 zukommen lassen, damit wir die weiteren organisatorischen Schritte einleiten können. Das Onlineformular finden Sie unter der Adresse: https://www.musikschule-hofheim.de/selbstverpflichtung/
Ihre Selbstverpflichtung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht wie er bisher möglich war.

Nach dem aktuellen Stand gilt, dass Personen, die zweimal geimpft wurden, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen müssen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und dass wir mit dieser Form der Zusammenarbeit das Beste unter den gegebenen Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler gemeinsam ermöglichen können.

Posted on: 29. April 2021, by : sml