Nun liegt die angekündigte neue Fassung der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ vor, mit Gültigkeit ab kommenden Montag den, 11. Januar 2021 bis zum Sonntag, den 31. Januar 2021. Bezüglich des betreffenden § 5 (Bildungsangebote, Ausbildung) gilt der gleiche Status wie bereits unmittelbar vor den Weihnachtsferien. In Summa heißt das, dass die öffentlichen Musikschulen auch im Januar ihr Unterrichtsangebot in präsenter Form unverändert …
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