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Verlängerung der bisherigen Regelungen

Verlängerung der bisherigen Regelungen
Nun liegt die ab morgen (23.01.2021) geltende Fassung der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ vor. Darin werden die seit dem 11. Januar geltenden Regelungen unverändert bis 14. Februar verlängert.

Aktuelle Information

Aktuelle Information
Nun liegt die angekündigte neue Fassung der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ vor, mit Gültigkeit ab kommenden Montag den, 11. Januar 2021 bis zum Sonntag, den 31. Januar 2021. Bezüglich des betreffenden § 5 (Bildungsangebote, Ausbildung) gilt der gleiche Status wie bereits unmittelbar vor den Weihnachtsferien. In Summa heißt das, dass die öffentlichen Musikschulen auch im Januar ihr Unterrichtsangebot in präsenter Form unverändert …
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