Nutzungsbedingungen für Leihinstrumente
gültig ab 1.1.2024
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Ausleihe
Streich-, Blas- und Zupfinstrumente können im Rahmen des Musikschulbestands gemietet werden.
Die Leihdauer nach der Probezeit beträgt mindestens sechs Monate und ist befristet zum Ende des laufenden Schuljahres. Eine Verlängerung ist ausnahmsweise möglich, wenn das Instrument nicht anderweitig benötigt wird. Die Musikschule behält sich in einem solchen Fall vor, das Instrument im Bedarfsfall nach Ankündigung auch kurzfristig einzuziehen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich der Leihvertrag stillschweigend um weitere sechs Monate.
Die Höhe der Leihgebühr regelt die Entgeltordnung der Musikschule in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der/die Entleiher/in verpflichtet sich, das Instrument pfleglich zu behandeln und haftet für Verlust oder Beschädigung. Erfolgt eine Beschädigung im Rahmen der Überlassung des Musikinstrumentes an den Schüler/die Schülerin, hat dieser/diese der Musikschule die Kosten für die Schadensbeseitigung nach Rechnungsstellung zu ersetzen. Bei Totalverlust wird der Zeitwert berechnet.
Die Leihinstrumente werden nur an Schüler:innen der Musikschule verliehen. Eine auch nur vorübergehende Überlassung des entliehenen Musikinstrumentes durch den Schüler/die Schülerin an Dritte ist nicht zulässig.
Rückgabe/Kündigung
Nach Ablauf der sechs Monate Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihren Vertrag jederzeit frist- und kommentarlos zum Monatsende kündigen. Eine schriftliche Kündigung ist nicht notwendig. Ihre Kündigung wird durch die Rückgabe sofort wirksam. Die Rückgabe muss beim Fachlehrer erfolgen. Wird das Instrument vor dem ersten eines Monats bei uns abgegeben, wird für den kommenden Monat nicht mehr abgebucht. (Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Rückgabe eine Bearbeitungszeit von
mind. vier Werktagen, da wir bereits abgebuchte Mieten nicht zurückerstatten).
Blasinstrumente müssen vor der Rückgabe vom Entleiher/von der Entleiherin im Fachhandel gereinigt und desinfiziert werden. Der Nachweis darüber muss bei der Rückgabe geführt werden.
Zurückgegebene Instrumente werden von uns auf ihren Zustand überprüft. Bei einem eventuellen Wertverlust durch grobe Beschädigungen (grobe Lackschäden, tiefe Kratzer, Absplitterungen) behalten wir uns vor, die Reparaturkosten in Rechnung zustellen (siehe auch Verschleiß / Sorgfaltspflicht). Sie erhalten dann per Email das Ergebnis unserer Überprüfung und eine Kündigungsbestätigung.
Abnutzung (in der monatlichen Miete mit enthalten)
- Normale durch das Spielen verursachte Abnutzungen des Griffbretts und der Bünde
- Normale Gebrauchsspuren an Etuis und Taschen
- Feine oberflächliche Lackkratzer
- Oberflächliche Verschmutzungen des Lacks insofern sie ein normales Maß nicht
übersteigen - Normale Abnutzungen von Wirbeln und Mechaniken
- Zeitwertverlust
Verschleiß (nicht in der monatlichen Miete enthalten)
- Etuis: Nur im Falle deutlicher Schäden wie kaputte Reißverschlüsse / gebrochener
Kern / Verlust der Rucksackriemen / ausgerissene Trageösen - Grobe Lackschäden oder gar Absplitterungen von Lack und Holz
- Tiefe Kratzer und oder Dellen
- Alle äußeren und inneren Beschädigungen, die eine Reparatur erfordern, um das
Instrument/Gerät/Zubehör als voll funktionstüchtig und optisch einwandfrei weiter
vermieten zu können (Ausnahme natürlich bereits vorhandene Mängel).
Sorgfaltspflicht
Unsere Mietgegenstände sind gegen jede Beschädigung zu schützen. Da Musikinstrumente in der Regel sehr empfindlich sind, gibt es auch jede Menge Gefahrenquellen. Beachten Sie bitte, dass bei Verlust oder Schäden, die durch Unfall, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz oder auch unsachgemäße Lagerung z.B. in der Nähe von Wärmequellen, in direkter Sonneneinstrahlung, in zu trockenen oder feuchten Räumen entstanden sind, auch Sie die Verantwortung tragen. Bei Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung zustande kamen, müssen wir Ihnen die Reparaturkosten in Rechnung stellen.
Sie tragen als Mieter die volle Verantwortung für Ihr gemietetes Instrument/Gerät/Zubehör. Wird ein Instrument oder Zubehör nicht in möglichst gleichwertigem Zustand (wie von uns zu Mietbeginn erhalten) zurückgegeben, behalten wir uns vor, den entstandenen Wertverlust oder anfallende Instandsetzungskosten in Rechnung zu stellen. Wenn Sie ein bereits gebrauchtes Instrument von uns leihen, werden bereits vorhandene Mängel auf Ihrem Mietvertrag von uns korrigiert. Den Wertverlust durch Folge- und Neubeschädigungen (siehe Verschleiß / Abnutzung) trägt der Mieter. Den Zeitwertverlust tragen wir.
Pflege/Reparaturen
Nachfolgend finden Sie wertvolle Tipps zur Pflege und Lagerung von Gitarren und Streichinstrumenten:
Die Luftfeuchtigkeit:
Insbesondere aus Holz gefertigte Instrumente reagieren sehr empfindlich auf Änderungen der Luftfeuchtigkeit. Ähnlich wie bei einem Schwamm schrumpft dieses beim Austrocknen zusammen und quillt beim Aufnehmen von Wasser auf. Die hierdurch entstehenden Spannungen im Holz sind nicht unerheblich und führen leicht zu Rissen oder irreversiblen Deformierungen am Instrument welche von der Garantie ausgeschlossen sind.
Deshalb sollte folgendes beachtet werden:
- Das Instrument nicht zu trocken lagern.
- Werte unter 30% Luftfeuchte führen zu Schäden.
- Das Instrument keiner direkten Erwärmung auszusetzen, was das Gleiche zur Folge hätte
(Nähe von Heizkörpern / Direkte Sonneneinstrahlung).
Die Problematik besteht in unseren Breiten eigentlich nur im Winter. Außentemperaturen unter null Grad Celsius lassen die Luftfeuchtigkeit gefrieren (Schnee/Eis). Beim Lüften gelangt die kalte, entwässerte und damit viel zu trockene Luft in den Wohnbereich. Durch das Erwärmen auf Zimmertemperatur trocknet diese dann unglücklicherweise noch mehr aus und unterschreitet leicht den kritischen Wert von 30%. Abhilfe schaffen viele Zimmerpflanzen, ein Aquarium oder ein aktiver Luftbefeuchter (Gerät). (Achtung: Die bekannten Wasserverdunster für Heizkörper oder ein nasses Handtuch sind bei weitem nicht ausreichend!)
Wir empfehlen deshalb:
- Anschaffung eines Hygrometers zur Überwachung.
- Ideale Werte: 50% bis 70%
- Lagern Sie Ihr Instrument während der Heizperiode in einem unbeheizten Raum in Ihrer Wohnung.
Die Lackpflege: Den Lack pflegt man, wenn überhaupt, am besten nur mit einem trockenen weichen Tuch.