Entgeltordnung
gültig ab 1.1.2026
Elementarer Musikunterricht
| FACH | Dauer in Minuten/Woche | Entgelt monatlich in € | Entgelt jährlich in € |
|---|---|---|---|
| Eltern-Kind-Kurse ab 4 Monate | 45 | 39,35 | 472,20 |
| Rhythmik von 3 - 4 Jahre | 45 | 39,35 | 472,20 |
| Musikalische Früherziehung von 4 - 6 Jahre | 45 | 39,35 | 472,20 |
| Schnupperkiste Instrumente ab 5 Jahre und Vorschulkinder | 45 | 46,- | 552,- |
| Instrumentenkarussell ab 1. Klasse* | 30 | 46,- | 552,- |
| Kinderchor ab 1. Klasse | 45 | 23,- | 276,- |
| Musik Bewegung Szene ab 1. Klasse | 45 | 46,- | 552,- |
Instrumental- und Gesangsunterricht (Hauptfächer)*
| FACH | Dauer in Minuten/Woche | Entgelt monatlich in € | Entgelt jährlich in € |
|---|---|---|---|
| Einzelunterricht | 30 | 90,- | 1.080,- |
| Einzelunterricht | 45 | 133,- | 1.596,- |
| Einzelunterricht 14 tg. (nur für Erwachsene) | 45 | 66,40 | 796,80 |
| Unterricht a la carte** (nur für Erwachsene) | 30 | 54,- | 648,- |
| Gruppenunterricht 2 Personen | 45 | 76,65 | 919,80 |
| Gruppenunterricht 3 Personen | 45 | 57,50 | 690,- |
| Gruppenunterricht 4 Personen | 45 | 38,- | 456,- |
In der Ausbildung stehende Schülerinnen und Schüler zahlen gegen Nachweis weiterhin das bisherige Unterrichtsentgelt.
** Für Unterricht a la carte gelten besondere Bedingungen. Diese finden Sie unter https://www.musikschule-hofheim.de/unterricht-a-la-carte/
Ergänzungsfächer
| FACH | Dauer in Minuten/Woche | Entgelt monatlich in € | Entgelt jährlich in € |
|---|---|---|---|
| Musiktheater | 60 | 62,- | 744,- |
Ensembles*
| FACH | Dauer in Minuten/Woche | Entgelt pro Termin in € |
|---|---|---|
| Ensembles | 75 | 16,40 |
Leihinstrumente
| Tarif | Art des Instruments | Entgelt pro Monat in € |
|---|---|---|
| I | Gitarre | 17,- |
| II | Geige, Bratsche | 20,- |
| III | Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune | 22,- |
| IV | Cello | 24,- |
| V | Oboe, Fagott, Kontrabass | 28,- |
1.) Das Unterrichtsentgelt der Musikschule Hofheim gGmbH richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresbeitrag und in 12 gleichen Monatsbeiträgen fällig. Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein.
2.) Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils zum 1. jeden Monats im SEPA-Lastschriftverfahren fällig. Der Zahlungspflichtige sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Bei anderen Zahlungswegen wird ein Verwaltungszuschlag von 4,50 € pro Zahlungsanweisung erhoben.
3.) Das Rechnungsjahr ist das Schuljahr vom 1. August bis 31. Juli. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet. Ein Entgelt für zeitlich begrenzte Workshops und Kurse wird jeweils mit Orientierung an der Entgeltordnung festgelegt.
4.) Bei Eintritt in die Musikschule wird pro Schüler einmalig ein Bearbeitungs- und Aufnahmeentgelt von € 20,- erhoben. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung wird das Bearbeitungs- und Aufnahmeentgelt nicht erstattet.
5.) Ermäßigungen des Unterrichtsentgeltes werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Dabei wird immer nur eine Ermäßigungsart gewährt. Die Inanspruchnahme mehrerer Arten ist nicht möglich.
a) Geschwisterermäßigung wird auf Hauptfächer (Instrumental- und Gesangsunterricht) gewährt:
–5 % für das 2. Geschwisterkind, –10 % ab dem 3. Geschwisterkind.
b) Eine Mehrfächerermäßigung bei Belegung weiterer Hauptfächer durch einen Schüler beträgt 5 % auf jedes Fach.
c) Sozialermäßigung kann nach Vorlage des Hofheim-Pass gestaffelt zwischen 10 % bis zu 50 % gewährt werden.
d) Bei Teilnahme an Ensembles erhalten Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachs 100 % Ermäßigung.
Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen ist, dass alle Zahlungen über ein Gebührenkonto abgewickelt werden.
6.) Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich das Unterrichtsentgelt automatisch um 10 %. In der Ausbildung stehende Schüler zahlen gegen Nachweis weiterhin das bisherige Unterrichtsentgelt.
7.) Bei Unterricht im Fach Klavier erhebt die Musikschule einen monatlichen Zuschlag von € 1,50 für Klavierstimmung und Instandhaltung.
8.) Leihinstrumente können nach Verfügbarkeit vergeben werden. Das Leihentgelt wird monatlich erhoben und beträgt je nach Wert des Instruments zwischen 17 € und 28 €.
Die Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 1. September 2024 außer Kraft.