Entgeltordnung

gültig ab 1.1.2022

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1.) Das Unterrichtsentgelt der Musikschule Hofheim gGmbH richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Es wird als Halbjahres- oder Kursentgelt erhoben. Die monatlichen Teilbeträge sind am 30. jedes Monats fällig. Die Berechnung der Teilbeträge erfolgt dabei auf der Basis der tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden.

2.) Die monatlichen Teilbeträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren fällig. Bei anderen Zahlungswegen wird ein Verwaltungszuschlag von 4 € pro Zahlungsanweisung erhoben.

3.) Vertragspartner/Vertragspartnerinnen und zahlungspflichtig sind die Teilnehmer/Teilnehmerinnen, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten/die gesetzlichen Vertreter gemeinsam.

4.) Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet. Ein Entgelt für zeitlich begrenzte Workshops und Kurse wird jeweils mit Orientierung an der Entgeltordnung festgelegt.

5.) Ermäßigungen des Unterrichtsentgeltes werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Dabei wird immer nur eine Ermäßigungsart gewährt. Die Inanspruchnahme mehrerer Arten ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen ist, dass alle Zahlungen über ein Gebührenkonto abgewickelt werden.

a) Geschwisterermäßigung wird auf Hauptfächer (Instrumental- und Gesangsunterricht) gewährt:
–5 % für das 2. Geschwisterkind, –10 % ab dem 3. Geschwisterkind.

b) Eine Mehrfächerermäßigung bei Belegung weiterer Hauptfächer durch einen Schüler oder eine Schülerin beträgt 5 % auf jedes Fach.

c) Sozialermäßigung kann nach Vorlage des Hofheim-Pass gestaffelt zwischen 10 % bis zu 50 % gewährt werden.

6.) Leihinstrumente können nach Verfügbarkeit vergeben werden. Das Leihentgelt wird monatlich erhoben und beträgt je nach Wert des Instruments zwischen 15 € und 25 €.

7.) Bei Unterricht im Fach Klavier erhebt die Musikschule einen monatlichen Zuschlag von € 1,- für Klavierstimmung und Instandhaltung.

8.) Bei Eintritt in die Musikschule wird pro Schülerin bzw. Schüler einmalig ein Bearbeitungs- und Aufnahmeentgelt von € 20,- erhoben. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung wird das Bearbeitungs- und Aufnahmeentgelt nicht erstattet.

Elementare Musikerziehung

FACHDauer pro Unterrichtseinheit in MinutenEntgelt pro Unterrichtseinheit
Krabbelmusik
für Kinder ab 4 Monate*
45€ 9,-
Liederkiste
für Kinder ab 1,5 Jahre*
45€ 9,-
Rhythmik für Kinder von 3 - 4 Jahre45€ 10,-
Musikalische Früherziehung für Kinder von 4 - 6 Jahre45€ 10,50
Kindertanz
ab 4 Jahre
45€ 12,50
Schnupperkiste Instrumente für Kinder ab 5 Jahre und Vorschulkinder45€ 15,-
* In den Fächern Krabbelmusik und Liederkiste bieten wir jeweils zwei abgeschlossene Kurse pro Halbjahr an.
Das Entgelt richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die variieren kann, und ist pauschal zu Beginn des Kurses fällig.

Orientierungsstufe (1. und 2. Klasse)

FACHDauer in MinEntgelt pro Unterrichtseinheit
Musikkarussell30€ 11,50
Instrumentalunterricht kreativ45 € 14,50
Musik und Kunst45€ 15,-
Musikalische Grundausbldung45€ 15,-

Instrumental- und Gesangsunterricht (Hauptfächer)*

FACHEntgelt pro Unterrichtseinheit
Einzelunterricht
30 Minuten
€ 22,50
Einzelunterricht
45 Minuten
€ 33,50
Gruppenunterricht
2er-Gruppe
€ 19,-
Gruppenunterricht
3-5er Gruppe
€ 14,50
Flextarif (Zehnerkarte für Erwachsene) 30 Minutenpauschal für 10 Einheiten
€ 266,-
Flextarif (Zehnerkarte für Erwachsene) 45 Minutenpauschal für 10 Einheiten
€ 398,-
*Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich das Entgelt automatisch um 10 %.
In der Ausbildung stehende Schülerinnen und Schüler zahlen gegen Nachweis weiterhin das bisherige Unterrichtsentgelt.

Ensembles und Ergänzungsfächer

FACHEntgelt pro 60 Minuten
Orchester und Chor
(ab 10 Personen)*
€ 8,-
Ensembles und Bands (ab 5 Personen)*€ 10,-
Ensembles und Bands (bis 4 Personen)*€ 12,50
Musiktheater
€ 13,-
Tanz€ 16,50
*Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachs 50% Ermäßigung.

Leihinstrumente*

TarifArt des InstrumentsEntgelt in €/Monat
IGitarre€ 15,-
IIGeige, Bratsche€ 18,-
IIIQuerflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune€ 20,-
IVCello€ 21,-
VOboe, Fagott, Kontrabass€ 25,-
*gilt für Neuverträge ab dem 1.1.2022

Nutzungsbedingungen für Leihinstrumente zum Download im *pdf-Format