Entgeltordnung

gültig ab 1.1.2024

Elementarer Musikunterricht

FACHDauer in Minuten/WocheEntgelt pro Unterrichtseinheit
in €
Krabbelmusik
für Kinder ab 4 Monate*
459,60
Liederkiste
für Kinder ab 1,5 Jahre*
459,60
Rhythmik für Kinder von 3 - 4 Jahre4510,60
Musikalische Früherziehung für Kinder von 4 - 6 Jahre4511,20
Schnupperkiste Instrumente für Kinder ab 5 Jahre und Vorschulkinder4516,-

Orientierungsstufe

FACHDauer in Minuten/WocheEntgelt pro Unterrichtseinheit in €
Singen mit Kindern456,-
Musikkarussell3012,20
Musikalische Grundausbildung4516,-
Instrumentalunterricht kreativ4515,40

Instrumental- und Gesangsunterricht (Hauptfächer)*

FACHDauer in Minuten/WocheEntgelt pro Unterrichtseinheit in €
Einzelunterricht
3024,-
Einzelunterricht4535,50
Gruppenunterricht
2 Personen
4520,50
Flextarif (Zehnerkarte für Erwachsene)30282,-
Flextarif (Zehnerkarte für Erwachsene) 45422,-
*Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich das Entgelt automatisch um 10 %.
In der Ausbildung stehende Schülerinnen und Schüler zahlen gegen Nachweis weiterhin das bisherige Unterrichtsentgelt.

Ensemble- und Ergänzungsfächer

FACHDauer in Minuten/WocheEntgelt pro Unterrichtseinheit in € Dauer in Minuten/WocheEntgelt pro Unterrichtseinheit in €
Ensembles
(bis 4 Personen)*
6013,50
Ensembles
(ab 5 Personen)*
6011,-9016,50
Musiktheater
6015,359023,-
*Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten bei gleichzeitiger Belegung eines Hauptfachs 50% Ermäßigung.

Leihinstrumente

TarifArt des InstrumentsEntgelt pro Monat in €
IGitarre15,50
IIGeige, Bratsche19,-
IIIQuerflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune21,-
IVCello22,50
VOboe, Fagott, Kontrabass26,25

1.) Das Unterrichtsentgelt der Musikschule Hofheim gGmbH richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Es wird als Halbjahres- oder Kursentgelt erhoben. Die monatlichen Teilbeträge sind am 28. jedes Monats fällig. Die Berechnung der Teilbeträge erfolgt dabei auf Basis der monatlich geleisteten Unterrichtsstunden.

2.) Die monatlichen Teilbeträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren fällig. Bei anderen Zahlungswegen wird ein Verwaltungszuschlag von 4 € pro Zahlungsanweisung erhoben.

3.) Vertragspartner/Vertragspartnerinnen und zahlungspflichtig sind die Teilnehmer/Teilnehmerinnen, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten/die gesetzlichen Vertreter gemeinsam.

4.) Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet. Ein Entgelt für zeitlich begrenzte Workshops und Kurse wird jeweils mit Orientierung an der Entgeltordnung festgelegt.

5.) Ermäßigungen des Unterrichtsentgeltes werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Dabei wird immer nur eine Ermäßigungsart gewährt. Die Inanspruchnahme mehrerer Arten ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen ist, dass alle Zahlungen über ein Gebührenkonto abgewickelt werden.

a) Geschwisterermäßigung wird auf Hauptfächer (Instrumental- und Gesangsunterricht) gewährt:
–5 % für das 2. Geschwisterkind, –10 % ab dem 3. Geschwisterkind.

b) Eine Mehrfächerermäßigung bei Belegung weiterer Hauptfächer durch einen Schüler oder eine Schülerin beträgt 5 % auf jedes Fach.

c) Sozialermäßigung kann nach Vorlage des Hofheim-Pass gestaffelt zwischen 10 % bis zu 50 % gewährt werden.

6.) Leihinstrumente können nach Verfügbarkeit vergeben werden. Das Leihentgelt wird monatlich erhoben und beträgt je nach Wert des Instruments zwischen 15,50 € und 26,50 €.

7.) Bei Unterricht im Fach Klavier erhebt die Musikschule einen monatlichen Zuschlag von € 1,50 für Klavierstimmung und Instandhaltung.

8.) Bei Eintritt in die Musikschule wird pro Schülerin bzw. Schüler einmalig ein Bearbeitungs- und Aufnahmeentgelt von € 20,- erhoben. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung wird das Bearbeitungs- und Aufnahmeentgelt nicht erstattet.

Nutzungsbedingungen für Leihinstrumente zum Download im *pdf-Format