Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 1.9.2024
1. Aufgabe und Ziel
Die Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH ist eine staatlich geförderte Bildungseinrichtung mit der Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen sowie Jugendliche gegebenenfalls auf eine entsprechende Berufsausbildung vorzubereiten.
2. Unterrichtsangebot
Das Unterrichtsangebot umfasst Elementare Musikerziehung, Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzel- und Gruppenunterricht sowie Ensembles. Neben dem regelmäßigen Unterricht werden Projekte und Workshops angeboten sowie Vorspiele und Konzerte durchgeführt. Darüber hinaus kooperiert die Musikschule mit allgemeinbildenden Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
3. Anmeldung und Aufnahme
Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt ausschließlich mittels Online-Formular unter www.musikschule-hofheim.de und muss bei minderjährigen Teilnehmern vom Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.
Erst durch die schriftliche Bestätigung durch die Musikschule kommt ein Unterrichtsvertrag zustande und das Aufnahmeentgelt wird fällig.
Die Aufnahme richtet sich nach den freien Unterrichtsplätzen.
4. Unterricht
Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. In den hessischen Schulferien, an beweglichen Ferientagen sowie gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Der Unterricht kann auch ersatzweise durch eine Vertretung der Lehrkraft erteilt werden.
Anträge auf Wechsel des Instrumentalfachs oder der Lehrkraft sowie Änderung der Unterrichtsdauer sind nur zum 31. Juli und zum 31. Januar d. J. unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden.
Für den Fall, dass die Unterrichtserteilung aufgrund höherer Gewalt in den Unterrichtsräumen nicht möglich ist, wird die Erteilung von Musikschulunterricht mittels digitaler Unterrichtsform bzw. Unterricht im Internet als gleichwertiges Surrogat vereinbart.
5. Probezeit
Während der kostenpflichtigen Probezeit von zwei Monaten kann der Unterrichtsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Wird der Unterricht nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, so tritt der Schüler in einen unbefristeten Ausbildungsvertrag ein. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vereinbarten Kündigungsfristen des unbefristeten Ausbildungsvertrags. Für zeitlich begrenzte Angebote entfällt die Probezeit.
6. Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung nach der Probezeit ist zum 31. Juli und zum 31. Januar d. J. unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten möglich. Für zeitlich begrenzte Angebote (Projekte, Workshops) entfällt die Möglichkeit der Kündigung. Diese enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Musikschule bemüht sich um personelle Kontinuität im Unterricht; notwendig werdende Lehrerwechsel können aber nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung akzeptiert werden.
Eine außerordentliche Kündigung wegen Umzugs (Nachweis) ist mit Frist von einem Monat zum Monatsende möglich, wenn der Kündigungstermin drei Monate vor dem regulären Kündigungstermin liegt.
Bei Krankheiten, ärztlich verordneten Kuraufenthalten oder bei Aufenthalt im Ausland entfällt die Zahlung der Unterrichtsgebühr ab dem Ende des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Voraussetzung ist die sofortige Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines Nachweises. Abmeldungen bei Lehrkräften sind nicht möglich.
7. Unterrichtsentgelte
Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresbeitrag und in 12 gleichen Monatsbeiträgen fällig. Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein.
Die monatlichen Teilbeträge werden jeweils zum 1. jeden Monats im SEPA-Lastschriftverfahren fällig. Der Zahlungspflichtige sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Bei anderen Zahlungswegen wird ein Verwaltungszuschlag pro Zahlungsanweisung erhoben.
Das Rechnungsjahr ist das Schuljahr vom 1. August bis zum 31. Juli. Bei Eintritt während des Jahres wird das Unterrichtsentgelt anteilig berechnet. Ein Entgelt für zeitlich begrenzte Workshops und Kurse wird jeweils mit Orientierung an der Entgeltordnung festgelegt.
Die aktuellen Unterrichtsgebühren und Zuschläge richten sich nach der Entgeltordnung der Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese kann im Internet unter www.musikschule-hofheim.de eingesehen werden.
Zur Geschäftsanbahnung erlauben wir uns nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallweise von der ETI experts GmbH, Amsterdamer Straße 133 b, D-50735 Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) einzuholen und diese bei uns zu speichern.
8. Änderung der Gruppenstärke
Verändert sich während des laufenden Schuljahres die Zahl der Teilnehmenden beim Gruppenunterricht so, dass die Entgelthöhe berührt wird und kann die ursprüngliche Anzahl von Teilnehmenden nicht gewährleistet werden, so ist ab Beginn des nächsten Monats, der auf die Änderung folgt, das Entgelt zu zahlen, das sich aus der tatsächlichen Zahl der Teilnehmenden ergibt.
9. Unterrichtsausfall
Wird eine Unterrichtsstunde aus Gründen, die beim Schüler liegen, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde oder auf Erstattung des Unterrichtsentgelts.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die von der Musikschule zu vertreten sind, gilt folgende Regelung: Bei der Bemessung des Entgelts ist ein gelegentlicher Unterrichtsausfall wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderungen der Lehrkraft berücksichtigt. Wurden innerhalb von 12 Monaten weniger als 90 % der vorgesehenen Unterrichtsstunden angeboten, besteht ein Erstattungsanspruch.
Dabei wird je ausgefallener Stunde der 4,348e Teil des Monatsentgelts erstattet. Zur Prüfung des Erstattungsanspruchs reicht am Jahresende ein formloser Antrag per E-Mail an mail@musikschule-hofheim.de aus.
10. Ermäßigungen
Die Musikschule gewährt auf Instrumental- und Gesangsunterricht Geschwister- bzw. Mehrfächerermäßigung. Kinder und Jugendliche mit Hofheim-Pass erhalten auf Anfrage Sozialermäßigung. Ermäßigungen des Unterrichtsentgeltes werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Dabei wird immer nur eine Ermäßigungsart gewährt. Die Inanspruchnahme mehrerer Arten ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass alle Zahlungen über ein Gebührenkonto abgewickelt werden.
Die aktuellen Ermäßigungssätze richten sich nach der Entgeltordnung der Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese kann im Internet unter www.musikschule-hofheim.de eingesehen werden.
11. Instrumente
Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Blas- und Zupfinstrumente können jedoch im Rahmen des Musikschulbestandes gemietet werden.
Die Höhe der Mietgebühr richtet sich nach der Entgeltordnung der Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese kann im Internet unter www.musikschule-hofheim.de eingesehen werden. Die Nutzungsbedingungen sind ebenfalls einsehbar unter www.musikschule-hofheim.de.
12. Änderung der AGB
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Zahlungspflichtigen spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Zahlungspflichtigen gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
13. Datenschutz
Der Zahlungspflichtige kennt und anerkennt die Datenschutzerklärung. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Vertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Falls die Musikschule oder der Zahlungspflichtige Leistungen von Dritten in Anspruch nimmt, wird die Musikschule an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Teilnehmers weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Teilnehmers dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann im Ganzen oder in Teilen jederzeit schriftlich widersprochen werden. Dies kann zur Folge haben, dass ein Unterrichtsvertrag nicht zu Stande kommt, bzw. beendet werden muss.
14. Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Musikschule gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten der Musikschule gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Musikschule Hofheim gGmbH, Hattersheimer Str. 1, 65719 Hofheim, Mail: mail@musikschule-hofheim.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Musikschule insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass der Zahlungspflichtige die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Zahlungspflichtigen mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Musikschule mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Zahlungspflichtigen vollständig erfüllt ist, bevor der Zahlungspflichtige sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
15. Verhalten
Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft rechtzeitig vorher mitzuteilen. Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, ungebührliches Verhalten sowie Zahlungssäumigkeit berechtigen die Schulleitung nach einer Verwarnung, den Schüler vom Unterricht auszuschließen. Die Unterrichtsgebühr muss in diesem Fall bis zum nächsten Monatsende, das auf den Ausschluss folgt, voll getragen werden.
16. Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende Schulen in Hessen anzuwenden. Stellt eine Lehrkraft bei Teilnehmenden eine Krankheit fest, die ein Unterrichten unmöglich macht, kann sie den Unterricht für die Dauer der Krankheit aussetzen.
17. Aufsicht und Haftung
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. Die Musikschule haftet für Schäden, die den Teilnehmenden und deren aufsichtspflichtigen Begleitpersonen beim Besuch von Veranstaltungen entstehen nur, wenn ihr oder ihren Beauftragten ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
18. Absprachen
Rechtsverbindliche Vereinbarungen und Erklärungen mit den Schülern und deren Eltern können von den Lehrkräften für die Musikschule nicht vorgenommen werden. Insbesondere können die Lehrkräfte keine mündlichen Abmeldungen entgegennehmen.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand: Frankfurt am Main; Erfüllungsort: Hofheim am Taunus
20. Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 1.9.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fassung vom 1. Januar 2022 außer Kraft. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Entgeltordnung, Datenschutzerklärung) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Zahlungspflichtigem und Musikschule sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.