Talentwettbewerb der Musikschule Hofheim und der Frankfurter Volksbank Rhein-Main
Zweck
Der Talentwettbewerb der Musikschule und der Frankfurter Volksbank Rhein-Main versteht sich als Bühne für alle jungen Musikerinnen und Musiker, die Freude daran haben, ein kurzes und abwechslungsreiches Programm zu erarbeiten und vorzutragen. Er gibt allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, im geschützten Rahmen ihr Können zu zeigen und in einem friedlichen Wettstreit zu vergleichen.
Wettbewerb
Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Musikschule Hofheim im Alter von 8 bis 19 Jahren.
Teilnehmen können Musikerinnen und Musiker aller Instrumente sowie Sängerinnen und Sänger – sowohl als Solisten als auch in jeder anderen Besetzung.
- Der Wettbewerb findet am 22. und 23. März 2025 in der Musikschule statt.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter https://www.musikschule-hofheim.de/talentwettbewerb/talentwettbewerb-anmeldung/.
- Bei Kammermusikensembles muss jeder Teilnehmende eine eigene Anmeldung ausfüllen.
- Anmeldeschluss ist der 22.02.2025
- Der Wettbewerb ist öffentlich.
Anforderungen/Programm/Für alle gilt
Das Vorspielprogramm sollte vielfältig sein und mindestens zwei Werke umfassen, die sich stilistisch deutlich voneinander unterscheiden und aus verschiedenen Zeitperioden stammen. Vielfalt hinsichtlich schneller und langsamer Teile wird empfohlen.
Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht, Transkriptionen und instrumentengerechte Bearbeitungen sind zugelassen.
Verlegte Werke müssen aus Originalnoten gespielt werden. Fotokopien sind nicht erlaubt. Der Jury müssen keine Noten vorgelegt werden. Ausgenommen: bei zeitgenössischen Werken muss der Jury ein Notenexemplar im Original vorgelegt werden. Eigenkompositionen müssen als solche gekennzeichnet sein.
Solowertung:
Klavierbegleitung/Korrepetition
Der Klavierbegleitpart soll nach Möglichkeit von Jugendlichen übernommen werden. Erwachsene, auch professionelle Begleiter oder Begleiterinnen sowie Klavierlehrkräfte der Musikschule, sind ebenfalls zugelassen. Eine gesonderte Wertung der Begleitenden findet nur bei Schülerinnen oder Schülern der Musikschule statt.
Die Begleitung kann auch durch ein Playback erfolgen oder die Teilnehmenden begleiten sich selbst. Dies muss bei der Anmeldung mit angegeben werden.
Instrumente werden vom Veranstalter nicht gestellt (außer Klavier).
Kammermusikwertung:
- Alle Mitglieder des Ensembles müssen den Teilnahmebedingungen entsprechen, sie können verschiedenen Altersgruppen angehören. Ausschlaggebend für die Altersgruppe ist das Durchschnittsalter.
- Alle Mitglieder des Ensembles müssen am gesamten Programm beteiligt sein.
- Innerhalb des Ensembles können die Instrumente im Rahmen der zugelassenen Instrumente getauscht werden.
- Keine chorische Besetzung (keine doppelt oder mehrfach besetzten Stimmen)
Altersgruppen und Vorspieldauer
Gruppe I | geb. 2014, 2015, 2016 | 5 – 7 Minuten |
Gruppe II | geb. 2011, 2012, 2013 | 7 – 10 Minuten |
Gruppe III | geb. 2008, 2009, 2010 | 10 – 12 Minuten |
Gruppe IV | geb. 2005, 2006, 2007 | 15 Minuten |
Bei Duos und Ensembles ist für die Einteilung in die Altersklasse das Durchschnittsalter ausschlaggebend.
Jury
Die Jury besteht aus qualifizierten Musikpädagoginnen und -pädagogen. Die Jury behält sich vor, Preise zu teilen oder nicht zu vergeben. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss einer Altersgruppe besteht die Möglichkeit einer kurzen Juryberatung. Auf dem Anmeldeformular können Teilnehmende angeben, ob sie diese wahrnehmen möchten oder nicht. Spätere Anmeldungen zur Juryberatung sind nicht möglich.
Bewertung
Die Beiträge werden nach folgenden Kriterien bewertet: musikalische Gestaltung, rhythmische Sicherheit, technische Ausführung, Intonation, Zusammenspiel.
Neben dem Gesamteindruck wird auch die individuelle Unterrichtserfahrung berücksichtigt.
Die Darbietungen werden nach Punkten bewertet:
Preise und Prädikate | Punkte |
1. Preis | 21 – 25 |
2. Preis | 17 – 20 |
3. Preis | 13 – 16 |
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen | 9 – 12 |
mit gutem Erfolg teilgenommen | 5 – 8 |
mit Erfolg teilgenommen | bis 4 |
Preise
- In jeder Altersgruppe werden ein 1., ein 2. und ein 3. Preis vergeben. Die Preisträger erhalten Förderpreise, die im Rahmen des Preisträgerkonzerts am Sonntag, 18. Mai 2025 überreicht werden. Die Jury behält sich vor, keine Preise zu vergeben.
- Die Preisträgerinnen und Preisträger werden auf der Webseite der Musikschule Hofheim bekanntgegeben. Die ersten drei Plätze werden in jeder Kategorie mit der erreichten Punktzahl veröffentlicht. Ab dem vierten Platz werden nur noch die erreichten Prädikate veröffentlicht.
Auf Nachfrage des Teilnehmenden kann die erreichte Punktzahl mitgeteilt werden. Eine Auskunft über die erreichte Punktzahl von anderen Teilnehmenden erfolgt nicht. - Jeder Teilnehmende erhält eine Urkunde. Die Überreichung der Urkunden findet ausschließlich im Rahmen des Preisträgerkonzerts statt. Die Urkunde enthält den erreichten Preis und das zuerkannte Prädikat.
- Die Übergabe der Preise erfolgt beim Preisträgerkonzert. Die Preisträgerinnen und Preisträger sind verpflichtet, ihre Preise persönlich entgegenzunehmen. Die persönliche Entgegennahme ist die Voraussetzung für den Erhalt der Preise. Eine Übergabe im Nachhinein kann nicht erfolgen.
- Die Vergabe der Preise erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Preisträgerkonzert
- Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, an der Preisverleihung und dem Preisträgerkonzert teilzunehmen.
- Die Preisträger präsentieren sich im Rahmen des Jahreskonzerts am Sonntag, 18.05.2025 um 17 Uhr in der Stadthalle.
- Alle Teilnehmenden, die einen 1. Preis erreicht haben, sind berechtigt, beim Preisträgerkonzert zu spielen. Die Programmgestaltung obliegt der Musikschule.
Kleingedrucktes:
- Die Teilnahme am Wettbewerb und dem Preisträgerkonzert erfolgt auf eigene Gefahr.
- Kosten, welche den Teilnehmenden im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder dem Preisträgerkonzert entstehen, können vom Veranstalter, nicht übernommen werden.
- Eine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die aus der Teilnahme an dem Wettbewerb entstehen, übernimmt der Veranstalter nicht. Für Schäden, die die Teilnehmenden an den Veranstaltungsorten und den genutzten Instrumenten/Equipment verursachen, haften die Teilnehmenden.
- Bild- und Tonaufnahmen während des Wettbewerbs und des Preisträgerkonzerts sind nicht gestattet.
- Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Wettbewerbsbedingungen, die Datenschutzerklärung, die Entscheidungen der Jury sowie die Nutzung von Foto- und/oder Filmaufnahmen an.