Wiedereröffnung Musikschule unter Auflagen

Stand 4. Mai 2020 15.00 Uhr

Am Freitag, dem 1. Mai hat die Landesregierung Hessens eine partielle Lockerung des Verbots, Angebote von Musikschulen wahrzunehmen, beschlossen. Ab 4. Mai 2020 darf unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln an Musikschulen Einzelunterricht und Unterricht in Kleingruppen mit bis zu fünf Personen erteilt werden.

Hier ist es genau nachzulesen:

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-oeffnung-von-friseuren-spielplaetzen-und-kultureinrichtungen

Wir freuen uns sehr, dass Unterricht  wieder in erreichbare Nähe rückt, jedoch hat der bestmögliche Schutz vor Ansteckung aller Schüler*innen und Lehrkräfte Vorrang. Es gilt Sorgfalt vor Eile.

Bevor der Präsenzunterricht wieder aufgenommen werden kann, muss die Musikschule sich in vielfältiger Weise abstimmen.

Ferner arbeiten wir an der Umsetzung der geforderten Schutzmaßnahmen. Sobald für Sie oder Ihr Kind wiederPräsenzunterricht möglich ist, erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Lehrkraft.

Posted on: 2. Mai 2020, by : sml