Verlängerung der bisherigen Regelungen

Nun liegt die ab morgen (23.01.2021) geltende Fassung der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ vor. Darin werden die seit dem 11. Januar geltenden Regelungen unverändert bis 14. Februar verlängert.

Posted on: 22. Januar 2021, by : sml